Die Größe der Fensterflächen sowie deren Positionierung bestimmen über den Grad des Lichteinfalls in einen Raum. Je mehr Lichteinfall, desto besser – so die Einstellung vieler Bauherren heutzutage.
Die Landesbauordnungen verlangen in der Regel ein Mindest-Rohbaumaß für Fensteröffnungen von 12,5% der Grundfläche eines Raumes. Bei einem Raum mit 15 m² müsste die Fensteröffnung also 1,88 m² groß sein. Ein Fenster mit den Maßen 1,40 x 1,40 m würde somit, rein rechtlich gesehen, genügen.
Will man mehr Lichteinfall, sollte man sich für mehr Fensterfläche entscheiden: Komfortabel wird es im Bereich von 18,75% Fensterfläche. Das würde bei einem Raum mit 15 m² in etwa zwei Fenstern mit jeweils den Maßen 1,40 x 1 m entsprechen.
Licht-Luxus gibt es bei 37,5% Fensterfläche und (fast) die totale Transparenz bei 50% Fensterfläche. Bildrechte